Kassenzuschuss

Der Krankenkassenzuschuss

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen zweimal den gleichen Kurs pro Kalenderjahr!

Wie erhalte ich einen Zuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen?

Alle gesetzlichen Kassen fördern im Rahmen des § 20 SGB V die Gesundheitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen. Die angebotenen Programme unterliegen einer Zertifizierung durch die Krankenkassen. Die von uns angebotenen Leistungen im Gesundheitstraining Liegmann erfüllen alle Auflagen seitens der Krankenkassen.

Gefördert werden diese Programme nur von den gesetzlichen Krankenkassen. Privat Versicherte können bei ihrer Kasse zwecks Bezuschussung nachfragen. Die Krankenkassen erstatten keine Mitgliedsbeiträge, sondern nur bis zu 80% der Gebühr für das angebotene Programm.

Die Krankenkassen fördern verschiedene Programme mehrmals im Jahr. Für die Teilnahme benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Sie besuchen regelmäßig den Kurs (mind. 8 von 10 Stunden) und bekommen im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie Ihre Kursgebühr anteilig von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.

Die Arbeitgeberunterstützung

Unsere gesundheitsfördernden Kurse können mittlerweile statt von der Kasse auch vom Arbeitgeber unterstützt werden. Zusätzlich zum Lohn/Gehalt können die zertifizierten Kurse steuerfrei mit bis zu 500,- EUR im Jahr bezuschusst werden. Fragen Sie Ihren/ Fragt Euren Arbeitgeber nach der Unterstützung zu „gesundheitsfördernden Maßnahmen“.

Sie haben noch Fragen? Bitte wählen Sie 0163 / 55 21 365
Ansprechpartnerin: Inka Liegmann

Einige unserer ZERTIFIKATE aus der Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention:

Zertifikat Pilates _VM

Zertifikat Faszientraining_VM